Allgemeine Geschäftsbedingungen für Akteure/in

 

  • § 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse von Citievents mit seinen Künstlern. Vertragspartner ist die Agentur Citievents, Inhaber David de Koning, Fasanenstr. 10, 47829 Krefeld, Tel. 0178/ 413 44 01.

 

  • § 2 Vertragsgegenstand

Die Agentur Citievents vermittelt Partystripangebote und Akteure in Showbusiness, das heißt die Agentur Citievents stellen den Kontakt zwischen Kunden und einer Künstlerin/ einem Künstler her und vermitteln einen Auftritt nach den Vorstellungen des Kunden. Für die Durchführung des Auftritts ist der jeweilige Akteur/ die jeweilige Akteurin alleinig verantwortlich. Wir vermitteln ausschließlich Künstler/innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

  • § 3 Vertragsschluss

(1) Der Künstlervermittlungsvertrag zwischen Citievents und dem Künstler/in kommt zu Stande durch Versenden des verbindlichen Buchungsformulars/ Auftragsbestätigung an den jeweiligen Künstler/in an seine angegebene Emailadresse, per Post oder SMS/Whats App. Bestätigt ist die Buchung durch bestätigen des jeweiligen Künstler/in per Email, Post, SMS oder Whats App. Bei irrtümlichen Versehenden der Buchung muss der Künstler/in der Agentur deutlich machen das eine Annahme des Auftrages nicht erfolgt. Die Kenntnisnahme reicht sonst in dem Fall aus.

  • § 4 Aufnahme in die Kartei

Die Aufnahme eines Akteur/in in die Agentur Citievents, dies beinhaltet die Erstellung einer Setkarte (Profil des jeweiligen Akteures) auf alle Internetseiten und Partner Portalen und Katalogen der Agentur Citievents ist kostenlos.

Die Aufnahme des Akteur/in garantiert diesem nicht Aufträge zu erhalten und verpflichtet die Agentur nicht an Vermittlung von Aufträgen.

Mit der Bewerbung bei der Agentur Citievents bestätigt der Akteur/in, dass die gesendeten Fotos frei von Rechten Dritter sind und diese zwecks Vermittlung, auf allen Internetseiten von der Agentur Citievents sowie für Werbezecke veröffentlichen und genutzt werden dürfen. Der Akteur/in bestätigt das sollte Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung kommen diese vom Akteur/in in voller Höhe übernommen wird.

Die Löschung der Setkarten/Daten, auf Wunsch des Akteur/in ist kostenpflichtig und beträgt 50 Euro zzgl. MwSt. Nach Zahlungseingang hat die Agentur 14 Tage Zeit sämtliche Profile und Setkarten des jeweiligen Akteur/in zu löschen. Eintragungen in Google und anderen Suchmaschinen sind nicht betroffen.Aufnahme in die Kartei/Eigenwerbung/Auftragsannahme

 

  • § 5 Eigenwerbung

 

(1) Der Akteur/in arbeitet bei Auftragsvergabe ausschließlich im Namen der Agentur Citievents. Dies verpflichtet den Akteur/in, die Verteilung der Visitenkarten und Kontaktdaten der Agentur Citievents.

(2) Dem  Akteur/in ist untersagt,  private und Geschäftliche Kontakte zum  Kunden oder Gästen zu haben. Dies beinhaltet auch die Aufnahme in die Freundesliste von Soziale Netzwerken wie Facebook, Studievz usw. Bei Verstoß fällt eine Konventionalstrafe in Höhe von 1500 Euro an. Abwerbung durch den Kunden und Selbstvermittlung des Akteures/in an den Kunden ist untersagt bei einem Verstoß fällt eine Konventionalstraße in Höhe von 1500 Euro an.

(3) Der Akteur/in verpflichtet sich keine internen Informationen an Dritte (Kunde, andere Akteur/in, Gäste) weiter zu geben. Dies beinhaltet auch die Auskunft über Gagen, Anzahl der Aufträge etc. Bei Nichteinhaltung fällt eine Konventionalstrafe in Höhe von 1500 Euro an.

(4) Davon ausgenommen sind die für die Rechnungsstellung gegenüber privaten Auftraggebern (§ 13 BGB) erforderlichen gesetzlichen Mindestangaben auf der Rechnung des Akteurs.

  • § 6 Auftragsannahme

(1) Der Akteur/in steht in der Pflicht, pünktlich am Auftragsort zu erscheinen. Ist es dem Akteur nicht möglich, pünktlich am Veranstaltungsort einzutreffen, hat er unverzüglich den Kunden/Auftraggeber und die Agentur schriftlich oder mündlich davon in Kenntnis zu setzen. Ist dem Akteur/in dies nicht möglich und der Auftrag kommt nicht oder nur halb zustande, muss der Akteur/in, der Agentur dennoch die Provision in voller Höhe zahlen. Auch Schadensersatzansprüche seitens des Kunden werden in vollem Umfang an den Akteur/in weitergeleitet und müssen vom Akteur/in getragen werden. Höhere Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) befreit den Akteur/in von diesem Punkt nur dann, wenn Beweise wie Unfallbericht, Krankenschein etc. vorgezeigt werden kann. Dies muss spätestens 3 Tage nach Absage bzw. Vorfall schriftlich an die Agentur per Einschreiben gesendet werden.

(2) Bei einer Absage seitens des Akteur/in, muss dieser für Adequanten Ersatz sorgen und die Agentur rechtzeitig  darüber informieren. Die Agentur Citievents steht in diesem Fall die Provision in voller Höhe zu, plus eventuell anfallende Zusatzkosten. Ausnahme (Unfall, Krankheit) befreit den Akteur/in nur dann. wenn Beweise wie Unfallbericht, Krankenschein etc. vorgezeigt werden kann.

(2.1) Bei Ausfall ohne Absage fallen 100 % des an dem Kunden bestätigten Gesamtbetrages zzgl. 19% MwSt. an. Eventuelle Schadenersatzansprüche seitens des Kunden werden in vollem Umfang an den Akteur/in weitergeleitet und müssen von Ihm/Ihr getragen werden.

(3) Anfallende Provisionen müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Auftrag an die Agentur Citievents überwiesen werden. Die dazugehörigen Rechnungen müssen innerhalb 5 Werktagen nach Auftrag an die Agentur Citievents auf dem Postweg verschickt werden.

(4) Der Akteur/in versichert, dass er mehr als 20% seiner gesamten Jahresleistung/-zeit und seines Umsatzes für andere vergleichbare Auftraggeber erbringt, erzielt oder mindestens einen anderen Arbeitnehmer beschäftigt ist.

(5) Der Akteur/in verpflichtet sich seine Zahlungen wie Steuern, Künstlersozialkasse etc. selbst abzuführen. Bei Privaten Kunden ist die Agentur Citievents ist lediglich Vertragsvermittler zwischen Kunde und Akteur/in, die dem Auftraggeber (Kunde) dementsprechend keine Rechnung ausstellt, sondern dem Akteur/in eine Beratungs- und Vermittlungs Rechnung über die Provision ausstellt und mit dem Künstler abrechnet. Dier Rechnungslegung mit dem Auftraggeber (Kunden) obliegt insoweit dem Akteur/in.

  • § 7 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Akteur/in und der Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

  • § 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Akteur/in ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht zu kontaktieren.

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